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Lieber Gast!
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie die Hotelstorno-Plus-Versicherung gleich ab.
Folgende Leistungen sind im Hotelstorno Plus Versicherungspaket enthalten:
Leistungen
Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis max. 31 Tage in Europa.
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person. Prämie Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises. Beispiel: Reisepreis € 1.000,- x 5 % = € 50,- Versicherungsprämie Als Reisepreis gilt der gesamte Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen. Bitte beachten Sie, dass die Höchstversicherungssumme pro Person mit € 4.000,- und pro Buchung mit € 10.000,- limitiert ist. Die Mindestprämie beträgt € 5,-pro Versicherungsabschluss. Versicherte Gründe für Stornoschutz und Reiseabbruch
Versicherungsabschluss
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Stornoschutz: Informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Gastgeber (z.B. Hotel, Pension, …) und senden Sie eine Bestätigung des Stornogrundes an Ihren Gastgeber und die EUROPÄISCHE. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir gleichzeitig ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes. 2. Reiseabbruch: Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort! 3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes / Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der EUROPÄISCHEN ein. 4. Such- und Bergungskosten: Im Versicherungsfall informieren Sie bitte unverzüglich die EUROPÄISCHE unter Angabe des Sachverhaltes mittels Telefon oder Fax. Die EUROPÄISCHE verrechnet die Kosten direkt mit dem Bergeunternehmen vor Ort.
Notruf 24 Stunden täglich:
+43/1/50 444 00 Vertragsgrundlage Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen für Hotellerie (ERV-RVB Hotellerie 2007), die Sie unter www.europaeische.at oder direkt bei der EUROPÄISCHEN erhalten. Die jeweilige Versicherungssumme stellt die Höchstleistung des Versicherers dar. Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden. Auskünfte und Informationen
Europäische Reiseversicherung AG Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien Service Center: Tel. +43/1/317 25 00, Fax +43/1/319 93 67 E-Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at |